Cybercrime: Hass im Netz und Sicherung von Beweisen

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Inhalt
Cybercrime ist jene Verbrechensart, die am stärksten gestiegen ist. Ein großer Teil davon bildet Hass im Netz gegen Gruppierungen und Einzelpersonen. Es herrscht viel Unklarheit darüber, wie man rechtlich dagegen vorgehen kann, bzw. wie man die oft sehr fragwürdigen Aussagen rechtlich einordnen kann.

Lernen Sie bei diesem Vortrag wie Hass im Netz rechtlich einzuordnen ist, wie Beweise gesichert werden und Verantwortliche angezeigt werden können

Inhaltliche Schwerpunkte
Rechtliche Einordnung von Hass im Netz
Beweissicherung
Umgang mit Hass im Netz als Opfer
Opferbeteiligung im Strafverfahren
Ziele
TN können Hass-Postings rechtlich einordnen
TN wissen wie man als Opfer mit Kommentaren umgehen kann
TN wissen wie eine Beweissicherung im Netz funktioniert
TN wissen an welche Stellen man sich wenden kann, um Täter/Verantwortliche anzuzeigen
Methodik
Vortrag

Zielgruppe
(Rechts-) beratende Berufsgruppen, StreetworkerInnen, Pädagoginnen, SozialarbeiterInnen

Referent*in
Mag. Michael Lanzinger

Rechtsanwalt

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